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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 9 B 24.20   

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https://dejure.org/2022,32813
OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 9 B 24.20 (https://dejure.org/2022,32813)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2022 - 9 B 24.20 (https://dejure.org/2022,32813)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2022 - 9 B 24.20 (https://dejure.org/2022,32813)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2005 - 15 A 2667/02

    Kanalanschlussbeitragspflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 9 B 24.20
    § 3 Abs. 2 der Trinkwasseranschlussbeitragssatzung überwindet aber lediglich die in § 3 Abs. 1 Buchstaben a und b der Trinkwasseranschlussbeitragssatzung umschriebene Baulandqualität (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29. April 2005 - 15 A 2667/02 -, juris Rn. 20), nicht hingegen die weitere Voraussetzung der Beitragspflicht, die darin besteht, dass der Anschlussvorteil rechtlich dauerhaft gesichert sein muss, sodass bei einem Grundstück, das zwar angeschlossen ist, vor dem im öffentlichen Straßenraum aber keine Anlage des Zweckverbands verläuft, die rechtlich auf Dauer gesicherte Möglichkeit bestehen muss, das "Zwischen"-Grundstück oder die "Zwischen"-Grundstücke durch eine Verbindungsleitung zu "überbrücken".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2002 - 15 A 1833/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 9 B 24.20
    Befreite § 3 Abs. 2 der Trinkwasseranschlussbeitragssatzung auch hiervon, wäre dies nicht damit zu vereinbaren, dass die beitragsauslösende Inanspruchnahmemöglichkeit auf Dauer gesichert sein muss, weil erst dies den die Beitragserhebung rechtfertigenden wirtschaftlichen Vorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG vermittelt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 26. November 2002 - 15 A 1833/01 -, juris Rn. 2).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1399/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 9 B 24.20
    unter Änderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 8. Juni 2018 - VG 5 K 1399/15 - die Klage gegen den Trinkwasseranschlussbeitragsbescheid vom 25. Juni 2015 in Gestalt des Widerspruchbescheids vom 24. August 2015 abzuweisen.
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